Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie schriftlich anerkannt.
I. Angebot - Auftrag - Preis Angebote, auch Preislisten, Rundschreiben und Kataloge sind freibleibend und unverbindlich. Für die Berechnung sind die am Liefertage gültigen Preise maßgebend. Sollten sich die angegebenen Preise erhöhen, sind wir berechtigt auch ohne vorherige Rückfrage die Lieferung zu den neuen Preisen vorzunehmen. Die angegebenen Preise sind Netto - Preise ohne Mehrwertsteuer und gelten ab Horhausen. Die Kosten der Abnahme und der Versendung der Ware fallen dem Käufer zur Last.. Die Wahl des Versandweges und der Versandart einschließlich dem Recht per Nachnahme zu versenden, bleibt dem Verkäufer überlassen. Bei Erstaufträgen beträgt die Mindestauftragshöhe € 250. Bei Nachbestellungen unter € 100 berechnen wir 10% Mindermengenzuschlag. Mindestens jedoch € 5. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme zuzüglich der Frachtkosten.
II. Lieferung Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum schriftlich bestätigt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse. Höhere Gewalt und unverschuldete Nichtlieferung entbinden uns von der Lieferverpflichtung. In allen Fällen verzichtet der Besteller auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen für Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sofern keine früheren Rechnungen offen stehen, vergüten wir bei Zahlung / Bankeinzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto vom Nettoverkaufspreis. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mindestens 2% über dem jeweiligen LZB-Diskontsatz berechnet , ohne das es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der fristgemäßen Einlösung durch den Bezogenen. Entstehende Gebühren gehen dabei zu Lasten des Bezogenen. Bei Einreichung von Wechseln kann grundsätzlich kein Skonto gewährt werden. Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden unsere sämtlichen Forderungen auch im Falle einer Stundung sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare Vorauszahlung auszuführen, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn wir nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden erhalten und der Kunde unserer Bitte nach Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist nicht entspricht. IV. Gefahrenübergang und Versand Die Gefahr geht mit dem Versand der Lieferteile auf den Besteller über. Die Sendung reist auf Gefahr des Käufers und kann auf Wunsch versichert werden. Wir haben das Recht, das Transportrisiko auf Kosten des Bestellers zu versichern. Während des Transports eingetretene Schäden sind sofort dem Frachtführer zu melden und mit der Bescheinigung des Frachtführers dem Lieferer mitzuteilen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb von 6 Tagen beschafft, so sind die Ersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
V. Gewährleistung und Haftung Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit der gelieferten Ware. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden, insbesondere wenn es sich bei Waren um Handarbeit handelt. Alle Teile werden in Einzelanfertigung hergestellt, daher ist kein Umtausch möglich. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Ware zugegangen sind und nachweislich die gerügten Mängel bei Gefahrübergang vorlagen. Beanstandete Ware ist franko mit Angabe der bei uns erfragten Reklamationsnummer zurückzusenden und wird von uns wahlweise ersetzt oder gutgeschrieben. Fehlt die Reklamationsnummer, verweigern wir die Annahme der Rücksendung.
VI. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche Verpflichtungen aus der abgelaufenen Geschäftsverbindung erfüllt sind. Eine Verfügung über die unter unserem Vorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Insbesondere dürfen diese Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Evtl. erfolgte Pfändungen sind zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns ab.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Horhausen. Als Gerichtsstand gilt für beide Teile, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht Köln als vereinbart. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
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